Erbverzicht bei Immobilien


Nicht selten erklären Kinder gegenüber ihren Eltern einen notariellen Erbverzicht und erhalten im Gegenzug eine Abfindung. Allerdings bleibe man an einen solchen Erbverzicht gebunden, erklärt die Arbeitsgemeinschaft Erbrecht des Deutschen Anwaltvereins. Das gelte auch dann, wenn die Eltern später noch erhebliches Immobilienvermögen erwerben.
In einem vom Landgericht Coburg entschiedenen Fall (Az. 21 O 295/08) übertrug eine Mutter ihrer Tochter und ihrem Sohn 1972 je ein Grundstück.
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